ASP Autoglas Service Pelzer


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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Lieferungen, Montageleistungen und Reparaturen der Firma ASP – Autoglas Service Pelzer, Jürgen Pelzer, Biberweg 2d, 53842 Troisdorf


1. Geltungsbereich

Verkäufe Lieferungen, Montagearbeiten und Reparaturen von ASP erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Montagearbeiten und Reparaturen, die der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Leistungen anerkennt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn ASP diesen nicht ausdrücklich wiederspricht.

Diese Leistungsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmer, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine ausdrücklichen Einzelregelungen nur für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden.

2. Vertragsschluss

Die Angebote von ASP sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von ASP oder die Erbringung einer Leistung durch ASP zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach dessen Leistungsbedingungen.

3. Leistungsfristen und Termine

Leistungsfristen und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von ASP ausdrücklich bestätigt worden sind und der Kunde ASP alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt sowie erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängert sich die Frist entsprechend.

Unvorhersehbare unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von ASP liegende und von ASP nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden ASP für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung, vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Abnahme bei Reparaturen

Der Kunde ist zur Abnahme der Reparatur verpflichtet, sobald ASP ihm die Beendigung der Reparatur mitgeteilt hat. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Reparatur binnen einer von ASP gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

Haben sich die Vertragspartner nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von ASP incl. Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Jede Rechnung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, bei erfolglosem Verstreichen dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als erfolgt, wenn ASP über den Betrag verfügen kann.

Sofern der Kunde zur Regulierung der Rechnung über seine KFZ -Versicherung eine Abtretungserklärung unterzeichnet, bestätigt er mit seiner Unterschrift, dass für das betroffene KFZ eine Versicherung in entsprechendem Umfang besteht und er eine direkte Abrechnung der Reparatur von ASP an seine KFZ Versicherung wünscht. Lehnt in diesem Fall die Versicherung eine Regulierung der Rechnung aus vom Kunden zu verantwortenden Gründen ab ( z. B. falsche Angaben des Kunden, Nichtdeckung wegen Versäumnissen des Kunden etc.) oder besteht keine entsprechende Versicherung für das betroffene KFZ so verliert die Abtretungserklärung mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit und der Kunde ist uneingeschränkt zahlungspflichtig gegenüber ASP.

Sofern der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist, und die KFZ – Versicherung die Mehrwertsteuer aus der Rechnung nicht erstattet, erfolgt die Berechnung der MwSt direkt an den Kunden. Da der Kunde in diesem Fall die gezahlte MwSt als Vorsteuer vom Finanzamt in voller Höhe zurück erstattet bekommt, steht das nicht im Widerspruch zur Aussage, dass die Reparatur für den Kunden kostenlos erfolgt, wenn die Regulierung über eine KFZ – Kaskoversicherung geschieht.

6. Beschaffenheit, Gewährleistung, Untersuchungspflicht bei Leistungen

ASP gewährleistet, das ihre Leistungen bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen, sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen korrekten Vereinbarungen über Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Leistungen,

Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigen von ASP dem Kunden überlassenen Informationsmaterialien sowie produktbeschreibenden Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Leistungen zu verstehen, derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Mängel sind ASP unmittelbar, spätestens jedoch binnen einer Woche nach deren Bekanntwerden mitzuteilen. Bei jeder Mängelrüge steht ASP das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Leistungen bzw. des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde ASP Zeit und die notwendige Gelegenheit einräumen.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen Rechte des Kunden wegen Mängeln des Liefergegenstandes oder der Leistungen voraus, dass er die Leistungen nach der Übergabe überprüft und ASP die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Übergabe, schriftlich mitteilt. Verborgene Mängel müssen ASP unverzüglich bei ihrer Entdeckung mitgeteilt werden.

Mängel wird ASP nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam „Nacherfüllung“) sowie ggf. deren Installation beseitigen.

Der Kunde wird ASP die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Nur in dringenden Fällen zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder wenn ASP mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Kunde das Recht, nach unverzüglicher Mitteilung an ASP den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von ASP den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

Rechte des Kunden bei Mängel entfallen, wenn Mängel aus vom Kunden verursachten Gründen eintreten; z. B. durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere auch fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Einbau durch den Kunden oder nicht geeigneter Zubehör oder nicht geeigneter Ersatzteile oder ungeeigneter Reparaturmaßnahmen oder auch natürliche Abnutzung oder durch äußere Einflüsse ( wie z. B. Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel), sofern die Mängel nicht von ASP zu vertreten sind.

Die zum Zweck der Nacherfüllung notwendigen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt ASP. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat ASP nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadenersatz gemäß Ziffer 9 oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.

Die Verjährungsfrist der Rechte des Kunden wegen Mängeln besteht 24 Monate ab der Ablieferung der Leistungen an den Kunden. Die Verjährungsfrist nach § 479 BGB im Falle des Rückgriffs bleibt unberührt.

7. Gewährleistung bei Reparaturen

ASP gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. Im Falle der Reparatur von Fahrzeugverglasung besteht die Möglichkeit, dass die Reparatur sichtbar bleibt und / oder während / infolge der Reparatur das beschädigte Glas weiter reißt. Sollte infolgedessen ein Austausch der Scheibe erforderlich sein, so erfolgt dieser nur aufgrund besonderer _Beauftragung durch den Kunden und auf Rechnung des Kunden, sofern ASP nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Die Abnahme von Reparaturen ohne Vorbehalt schließt alle Gewährleistungsansprüche für die bei der Abnahme erkennbaren Mängel aus. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 24 Monate ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden.

8. Haftung und Schadensersatz

Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 9 wird die gesetzliche Haftung von ASP für Schadenersatz wie folgt beschränkt:

ASP haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhalten.

ASP haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei Übernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Körperschäden

Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.

9. Garantiebedingungen

ASP gewährt dem Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu dem Kunden zustehenden ( und oben in den vorgenannten Leistungsbedingungen wiedergegeben) gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln. Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche oder Rechte aus dieser Garantie macht.

ASP gewährt dem Kunden, vorbehaltlich der Bestimmungen in den nachfolgenden Bestimmungen zu Ziffer 9 die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung (Haltbarkeitsmängel) für die Dauer von drei Jahren.

Die Garantiefrist beginnt jeweils mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden zu laufen und verlängert sich nicht durch die Vornahme von Nachbesserungsarbeiten im Rahmen dieser Garantie oder im Rahmen gesetzlicher Gewährleistungsansprüche.

Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde die Nachbesserung von Haftbarkeitsmängeln nur durch ASP verlangen.

ASP trägt die Kosten der Nachbesserung von Haftbarkeitsmängeln jedoch nur bis zur dreifachen Höhe des dem Kunden ursprünglich für die erbrachte Leistung in Rechnung gestellten Betrages. Die darüber hinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst. Die Rechte aus dieser Garantie sind spätestens binnen einer Woche ab dem Auftreten des Garantiefalls unter Vorlage der jeweiligen Rechnung bei ASP geltend zu machen.

Die Garantie gilt nicht für Schäden die durch äußerliche Einflüsse ( z. B. Steinschlag, Unfall, Vandalismus, Feuer oder Hagel ) entstanden und von ASP nicht zu vertreten sind.

10. Allgemeine Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und / oder dieser Leistungsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses

Ist eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Leistungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hievon unberührt.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern der Kunde Unternehmer ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder eine Partei nach dem Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt. ASP ist jedoch berechtigt den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtstand zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CUSG).






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